Unsere Leistungen im Überblick
Vom Beantragen möglicher Zulagen über das Prüfen Ihres Steuerbescheids bis zum Einreichen eines Einspruchs – Sie sind als Vereinsmitglied bei uns steuerlich rundum versorgt … und das alles im Rahmen unseres Mitgliedsbeitrags ohne Aufpreis.
individuelle und qualifizierte Analyse Ihrer steuerlichen Situation
Erstellen Ihrer Einkommensteuererklärung und Ermitteln Ihres voraussichtlichen Steuerergebnisses
ganzjährige Steuerberatung innerhalb der gesetzlichen Befugnis
Beratung zur Steuerklassenwahl
Prüfen von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der Finanzämter und Familienkassen
Prüfen von Kindergeldansprüchen und Beantragen von Kindergeld
steuerliche Beratung zur Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Rente)
Beratung zur Besteuerung von Renten, Pensionen und Betriebsrenten (Alterseinkünftegesetz)
steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, z. B. zum Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer
Beantragen von Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeaufwendungen etc.
Beantragen von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte
Führen von Rechtsbehelfsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden
Führen von Klagen vor den Finanzgerichten
Wer Mitglied werden kann
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
Arbeitnehmer
Beamte
Soldaten
freiwillig Wehrdienstleistende
Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
Auszubildende
Pensionäre/Versorgungsempfänger
Rentner
Unterhaltsempfänger
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Einkünften aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen
sonstigen Einkünften, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum
sofern diese Einnahmen insgesamt 13.000,- Euro bzw. 26.000,- Euro (bei zusammenveranlagten Ehegatten) nicht übersteigen. Generell dürfen keine Gewinne oder umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vorliegen.
Sie haben noch Fragen zur Mitgliedschaft? Hier gibt es Antworten auf die häufigsten Fragen.
Sie wollen wissen, welche Unterlagen Sie für die Steuererklärung brauchen? Dann klicken Sie doch auf unsere Steuer-Checkliste.